Kompromisslose Qualität & individuelles Service: Die Eckpfeiler unseres Verlags.
NEUERSCHEINUNGEN
Nikolaus Benke
Geschlechtsbezogene Förderbestimmungen von Bund und Ländern
Maria Bertel • Christoph Bezemek • Matthias Lukan • Klaus Poier • Stefan Storr • Bernd Wieser ( Hrsg )
Zehn Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit in zwei Instanzen
NEWS
GESCHLECHTSBEZOGENE FöRDERBESTIMMUNGEN
Art 7 Abs 2 Satz 1 B-VG verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau voranzutreiben.
ZEHN JAHRE VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT
Herausforderungen – Entwicklungen – Chancen
DIE EINREDE IM ZIVILRECHT, 2. AUFLAGE
Im Rahmen der Verteidigungsmöglichkeiten des Anspruchsgegners nimmt seit dem römischen Recht die Einrede ieS (exceptio) eine Sonderstellung ein. Daneben kennt das österreichische Recht traditionell auch die...
FRAGEN RUND UM DAS RöMISCHE STATUT DES INTERNATINOALEN
Das Völkerstrafrecht und mit ihm der 1998 im Wege der Paktierung des Römischen Statuts gegründete Internationale Strafgerichtshof stehen aktuell vor einer Zerreißprobe.