HomeContactBook search
Your shopping cart
Jan Sramek Verlag KG
Books
Open Access
Datenschutzrecht
Books for the educated reader
Labour law
European Law
Commercial and Business law
International Law and Comparative Law
Insolvency Law
Medizinrecht
History of Law
Legal Philosophy
Law of Sports
Public Law
Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
Criminal Law
Administrative Law
Völkerrecht
Civil Law
Civil Procedure Law
Series
Open Access
Journals
For booksellers
For our authors
Press & journalists
The publisher
Contact
DetailsReviewsAuthors
Politikerhaftung|The Liabilities of Politicians
98,00
All prices include VAT but exclude delivery charges, tariffs, etc.
Add to Basket
Helmut Koziol (Hrsg)

POLITIKERHAFTUNG THE LIABILITIES OF POLITICIANS

Publikationsdatum: 25.05.2020
Buchumfang: XXIV, 488 Seiten
Einband: Festeinband
Format: 15 x 23 cm
ISBN: 978-3-7097-0242-0
Deutlich wahrnehmbar steigt allgemein der Unmut darüber, dass einerseits anscheinend sorglos mit Steuergeldern umgegangen wird, andererseits die Unterdotierung für die Gesellschaft wichtiger Bereiche zu beklagen ist. In so manchen Fällen wird zwar in Untersuchungsausschüssen der politischen Verantwortlichkeit nachgegangen, wobei zwischen Aufwand und Ergebnis wohl nicht stets ein wirklich befriedigendes Verhältnis zu bestehen scheint. In nicht wenigen Fällen kommt es auch zu strafrechtlichen Verfahren und Verurteilungen. Nur selten hört man jedoch, dass Politiker schadenersatzrechtlich zum Ausgleich des verursachten Nachteils herangezogen werden. Das verwundert und deshalb wird in der vorliegenden Untersuchung den Gründen für die mangelnde Geltendmachung von Ersatzpflichten nachgegangen. Es könnte sein, dass die rechtlichen Grundlagen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Politiker unzureichend oder die Hürden der Durchsetzung zu groß sind. Denkbar ist jedoch auch, dass die enorme Höhe der Ersatzansprüche von der Geltendmachung abhält. Es könnte aber auch sein, dass der Durchsetzungswille bei den Politikerkollegen, die auf die Geltendmachung von Ersatz- oder Regressansprüchen dringen müssten, nicht allzu ausgeprägt ist. Damit gelangt man auch zur Frage, ob nicht die Organe der öffentlichen Hand die Pflicht trifft, verantwortliche Schädiger zur Zahlung heranzuziehen, und die Unterlassung der Geltendmachung von Ansprüchen ihrerseits wieder eine Haftung auslösen könnte.
DatenschutzLegal informationJan Sramek Verlag Terms & ConditionsImpressumCopyright Jan Sramek Verlag