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Ennöckl, Raschauer, Bergthaler |
KOMMENTAR ZUM UVP-G |
Publikationsdatum: 18.06.2013 Auflage: 3. vollständig neu bearbeitete und erweiterte Buchumfang: XXXVI, 1342 Seiten Einband: Festeinband Format: 13,5 x 20 ISBN: 978-3-902638-93-9 |
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AUS DEM VORWORT:
Der in nunmehr dritter, vollständig neu überarbeiteter und erweiterter Fassung vorliegende Kommentar zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) basiert auf der 1995 erschienenen, von Bernhard Raschauer bearbeiteten ersten und von uns 2006 überarbeiteten Zweitauflage.
Gegenstand des Kommentars ist das UVP-G 2000 in der am 1. 8. 2012 maßgeblichen Fassung. Anliegen des UVP-G 2000 ist es, der Zersplitterung des Umweltrechts durch Einführung einer »integrativen Gesamtbeurteilung« entgegenzuwirken, durch vermehrte Öffentlichkeitsbeteiligung die Transparenz sensibler Genehmigungsverfahren zu erhöhen und durch Einführung einer Bundes- und Landesrecht umfassenden Verfahrens- und Entscheidungskonzentration die Projektverwirklichung zu erleichtern. Der Kommentar soll Wissenschaft und Praxis einen raschen Zugang zur nur schwer erfassbaren Systematik des Gesetzes, seinen Regelungsanliegen und darüber hinaus zu wesentlichen Problemfeldern vermitteln.
Das Werk folgt im Aufbau der Systematik des Gesetzes und erörtert – unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung sowie jener des EuGH, der UVS und insb des Umweltsenates (jeweils zum Stand 1. 8. 2012) – alle zentralen Abschnitte des UVP-G, insb den zweiten, dritten und sechsten Abschnitt. Ein weiterer Schwerpunkt stellt die ausführliche Darstellung des Anhangs 1 und 2 des UVP-G 2000 dar, dessen Bearbeitung dankenswerterweise Hon.-Prof. Dr. Wilhelm Bergthaler übernommen hat. Der Abdruck des BG über den Unabhängigen Umweltsenat sowie der UVP-Richtlinie in der konsolidierten Fassung (als Anlage) schließen den Kommentar ab. Die Verfasser haben auf eine eigenständige Erörterung der unions- und verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen bewusst verzichtet. Stattdessen finden sich in der Kommentierung zahlreiche Hinweise, wo es nach ihrem Ermessen zentrale Schnittstellen zwischen Unionsrecht, Verfassungsrecht und UVP-G 2000 anzusprechen gilt.
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