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08.05.2025 - jusIT 02/2025, S. 83 f; Thomas Rainer Schmitt |
... AUSGEZEICHNETE ERSTE KOMMENTIERUNG FüR DAS IFG ... |
[...] Der vorliegende Kommentar ist der erste, der dazu erschienen ist und bietet [...] Ausführungen sowohl zum IFG selbst als auch zu Art 22a, Art 30 Abs 7 und Art 52 B-VG.
Wer das Buch aufschlägt, findet diese Artikel auch als Erstes kommentiert, vor den 20 Paragrafen des IFG. Angesichts deren Bedeutung ist dies auch nachvollziehbar, findet sich das neue (Grund-)Recht auf Zugang zu Informationen doch in Art 22a Abs 2 und 3 B-VG, nicht im IFG selbst, das gleichwohl ebenfalls viele wichtige Details regelt.
[...] Insgesamt kommentieren fünf Personen, die entweder der Wissenschaft oder dem öffentlichen Dienst zuzuordnen sind, was einer fundierten, aber auch an Praxisproblemen orientierten Erörterung der Bestimmungen zuträglich ist. [...]
Insgesamt kann der Bußjäger/Dworschak als ausgezeichnete erste Kommentierung für das IFG und die dazugehörigen Bestimmungen des B-VG empfohlen werden, wobei zu erwarten ist, dass der noch handliche Umfang mit den Jahren weiter anwachsen wird. Wie bei Büchern aus dem Jan Sramek Verlag gewohnt, besticht außerdem der hochwertige Einband und das klare, aber nicht schmucklose Layout. |
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03.03.2025 - S&R 2/2024, Christoph Hofstätter |
ALLEN, DIE SICH MIT FRAGEN DER GLäSERNEN BILDUNGSVERWALTUNG NäHER AUSEINANDERSETZEN MöCHTEN, SEI DAS IN FORM UND INHALT KOMPAKTE WERK VON BUßJäGER UND DWORSCHAK, VOM JAN SRAMEK VERLAG IN GEWOHNTER MANIER VERLEGT, ANS HERZ GELEGT. |
[...] Das Werk gliedert sich in zwei wesentliche inhaltliche Teile: Chronologisch stimmig werden zuerst die verfassungsrechtlichen Grundlagen beleuchtet, danach folgt die Kommentierung des Informationsfreiheitsgesetzes. Umschlossen werden diese Kerninhalte, neben dem bereits erwähnten Vorwort, vorangestellt von einem Verzeichnis der Autorin und der Autoren, einer Inhaltsübersicht, einem Abkürzungsverzeichnis,einem Normenverzeichnis und nachgestellt einem äußerst hilfreichen Stichwortverzeichnis.
Insgesamt ist das Werk gut lesbar. Die Grundlagen der Informationsfreiheit werden hinreichend komprimiert und verständlich dargestellt. Ein relativ kleines Team von fünf Personen, von denen die Autoren Egger und Eller allein im Tandem auftreten, fördert auch Konsistenz und Kohärenz des notwendigerweise in einzelne Kommentierungen aufgesplitterten Gesamtwerks.
Als Filetstück des Kommentars wird Art 22a B-VG von Bußjäger sauber dargestellt. Begrüßenswert ist, dass er Platz für die historische Entwicklung findet und gleich eingangs Grundrecht (Abs 2 und 3), Kompetenznorm (Abs 4) und staatsorganisatorische Verpflichtung (Abs 1) begrifflich auseinanderhält. [...]
Abschließend proaktiv eine wichtige Information: Allen, die sich mit Fragen der gläsernen Bildungsverwaltung näher auseinandersetzen möchten, sei das in Form und Inhalt kompakte Werk von Bußjäger und Dworschak, vom Jan Sramek Verlag in gewohnter Manier verlegt, ans Herz gelegt. |
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21.01.2025 - OÖGZ Jänner 2025, S. 29; CM |
... EIN äUßERST WERTVOLLES WERK ... |
[...] Der Kommentar zum Informationsfreiheitsgesetz [...] ist ein äußerst wertvolles Werk für Juristinnen/Juristen und Praktikeriinen/Praktiker im Bereich des Verwaltungsrechts.
Mit präziser Klarheit und umfassender Tiefe beleuchten die Autoren die komplexen Aspekte des Informationsfreiheitsgesetzes. Die klare Sprache und die fundierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen zeugen von der hohen Fachkompetenz der Autoren.
Dies macht das Buch nicht nur für Juristinnen/Juristen, sondern auch für Entscheidungsträgerinnen/entscheidungsträger im öffentlichen Sektor zu einer wertvollen Ressource. Insgesamt ist der Kommentar ein herausragendes Werk, das die Bedeutung und die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes umfassend und verständlich darstellt. |
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06.12.2024 - ÖHW Jg. 65 - Heft 2, S. 280f; Florian Schwetz |
WER SCHNELL HILFT, HILFT DOPPELT - UND IN DIESEM FALL AUCH ALS EINZIGER. |
Dass das sogenannte „Amtsgeheimnis“ der österreichischen Bundesverfassung nach fast genau 100 Jahren [...] durch ein verfassungsunmittelbares Recht auf Informationsfreiheit ersetzt wird, ist mittlerweile bekannt. [...]
Umso erfreulicher ist es, dass es den Herausgebern und der Autorin bzw. den Autoren mit dem vorliegenden Werk gelungen ist, nicht einmal ein halbes Jahr nach Kundmachung des IFG einen umfassenden Kommentar vorzulegen.
Zudem ist derzeit, soweit ersichtlich, kein weiterer Kommentar zum IFG angekündigt. Wer schnell hilft, hilft doppelt – und in diesem Fall auch als einziger.
Kommentiert wird im Wesentlichen der Inhalt des BGBl. I Nr. 5/2024, somit die Art. 22a, 30 Abs. 7 und 52 B-VG sowie das gesamte IFG mit seinen 20 Paragraphen. Die einleitenden historischen Ausführungen dienen dem Anwender als Orientierung, die in weiterer Folge das Verständnis fördert (Art. 22a B-VG Rz. 1 ff.). Ebenso zu Beginn werden etwa die materiellen Kriterien der Informationsverweigerung, wie „zwingende außen- oder integrationspolitische Gründe“ und „Vorbereitung einer Entscheidung“, kontextualisiert, eingeschätzt und detailliert erläutert (ibid. Rz. 14 ff.). Bei den Kommentierungen zum IFG wird eine äußerst hilfreiche Tiefe an den Tag gelegt, ohne sich in Details zu verlieren. So umfassen die Ausführungen zu § 8 IFG („Frist“) 22 Seiten, wobei sowohl auf die Entstehungsgeschichte, den Gehalt der Wendung „ohne unnötigen Aufschub“ als auch auf den Beginn des Fristenlaufs – mit wertvollen Ausführungen zu „privaten Informationspflichtigen“ (§ 8 IFG Rz. 19) – eingegangen wird; am Ende werden auch Kritik und Anregungen dargestellt, die der Rechtspolitik dienlich sein sollten.
Wer schon bald mit dem Recht auf Informationsfreiheit zu tun hat, wird über die tiefgehende Behandlung des IFG im vorliegenden Kommentar sehr froh sein. Von den zukünftigen Erfahrungswerten und der Behandlung in der Judikatur könnte eine zweite Auflage zu gegebener Zeit sicherlich profitieren. Inzwischen sei aber die vorliegende Auflage uneingeschränkt empfohlen. |
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12.11.2024 - Öffentliche Sicherheit 11-12/2024, S. 88f; Helgo Eberwein |
... DIE ERSTE KOMMENTIERUNG DES GESETZES ... |
[...] Die Herausgeber, ein Universitätsprofessor aus Innsbruck und ein Informationsfreiheitsexperte, haben der Rechtspraxis die erste Kommentierung des Gesetzes vorgelegt, die ihr Hilfestellung bei den sich bereits jetzt stellenden Rechtsfragen liefern soll. Der vorliegende Kommentar behandelt das IFG sowie die bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Enthalten sind der Gesetzestext, die Materialien sowie die jeweiligen Kommentierungen des Autorenteams, das sich aus Juristen der Landesverwaltung und Universitätsangehörigen zusammensetzt. |
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08.11.2024 - ÖGZ 11/2024, S. 65; Johannes Schmid |
... IST BESONDERS FüR BEDIENSTETE IN KOMMUNALVERWALTUNGEN VON INTERESSE ... |
Dieses Buch ist besonders für Bedienstete in Kommunalverwaltungen von Interesse, da mit der Einführung des IFG und der Aufhebung der Amtsverschwiegenheit ein neues Grundrecht auf Informationsfreiheit geschaffen wurde. Die Vollziehung muss sich auf das neue Informationsrecht einstellen, organisatorische und technische Festlegungen treffen und die proaktive Veröffentlichungspflicht sowie individuelle Informationsbegehren klaglos abwickeln können.
Die Herausgeber waren bestrebt, der Rechtspraxis möglichst rasch eine Kommentierung des Gesetzes vorzulegen, die ihr Hilfestellung bei den sich bereits jetzt stellenden Rechtsfragen liefern soll.
Der vorliegende Kommentar beinhaltet das IFG sowie die oben angesprochenen bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Enthalten sind neben dem Gesetzestext die Materialien sowie die jeweiligen Kommentierungen der Autor:innen. |
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07.10.2024 - NLMR 4/2024, S. 363; Philip Czech |
... BIETET EINEN HERVORRAGENDEN EINSTIEG IN DAS IFG ... |
[...] Obwohl die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehene Zeit vergleichsweise lang erscheinen mag, ist es angesichts der auf Behörden, Gerichte, andere staatliche Stellen und öffentliche Unternehmen zukommenden Aufgaben und Pflichten tunlich, möglichst bald die praktischen Vorkehrungen in Angriff zu nehmen, die von Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu technischen Maßnahmen reichen sollten.
Mit diesem ersten Kommentar zum IFG liefern Peter Bußjäger und Marco Dworschak, die Anna Obereder, Mathias Eller und Jakob A. Egger als weitere Autorin bzw Autoren gewinnen konnten, das nötige Rüstzeug für die Vorbereitung auf die mit dem IFG einhergehenden neuen Möglichkeiten und Herausforderungen. Neben dem IFG selbst werden auch die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Informationsfreiheit (Art 22a, Art 30 Abs 7 und Art 52 B-VG) kommentiert, auf die dann bei den einzelnen Bestimmungen des IFG Bezug genommen wird. Generell werden diese Normen nicht isoliert betrachtet, sondern stets in den entstehungsgeschichtlichen und verfassungsrechtlichen Rahmen gestellt. Da naturgemäß noch keine Judikatur vorliegt und auch die Literatur noch eher spärlich ist, konzentrieren sich die Autoren und die Autorin darauf, eigene Auslegungs- und Lösungsansätze zu erarbeiten. Auch kritische Stimmen, die im Zuge der Diskussionen vor der Beschlussfassung geäußert wurden, kommen zur Sprache.
Der vorliegende Kommentar ist ein rundum gelungenes Werk, das kaum Wünsche offen lässt. Er bietet einen hervorragenden Einstieg in das IFG samt der einschlägigen Artikel des B-VG für alle, die sich damit erstmals befassen müssen. Zugleich finden sich darin überzeugende Vorschläge für die Auslegung der einzelnen Bestimmungen, die durchaus ins Detail gehen und sowohl für das Vorgehen der Behörden bei der proaktiven Veröffentlichung als auch für die Vorbereitung von Informationsbegehren überaus hilfreich sein werden. |
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14.03.2025 - RPA 2024/Heft 5, S. 301; Hubert Reisner |
DIE AUTOREN HABEN ZEITGERECHT EIN ERSTES WERK ZUM INSGESAMT NEUEN IFG VORGELEGT... |
[...] Der vorliegende Kommentar beabsichtigt, der Praxis einen Behelf vorzulegen, da nicht alle Regelungen ohne nähere Erläuterungen selbsterklärend sind. Daher ist eine Hilfestellung bei Rechtsfragen notwendig. Darüber hinaus sind Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung enthalten. Dazu kommentiert das vorliegende Werk das IFG und die damit in Verbindung stehenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen erstmalig. Neben dem Gesetzestext und den erläuternden Bemerkungen versuchen die fünf Autoren in ihren Anmerkungen zu den einzelnen Bestimmungen der Praxis ein Werkzeug in die Hand zu geben, um die Vorbereitungen auf das Inkrafttreten des IFG reibungslos bewältigen zu können. Die Autoren haben damit zeitgerecht ein erstes Werk zum insgesamt neuen IFG vorgelegt, das möglicherweise auch bei Informationsersuchen an Auftraggeber im Zuge von Vergabeverfahren hilfreich ist. |
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