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Kommentar zum VStG³ - Verwaltungsstrafgesetz
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11.09.2024 - SIAK-Journal 2/2024, S. 104 f; Helgo Eberwein

... DER GROßKOMMENTAR ERFüLLT ALLE BEDüRFNISSE DER PRAXIS ...

[...] Die umfassende Behandlung aller Aspekte des Verwaltungsstrafrechts wie die Wesenselemente der Verwaltungsübertretung erfolgt paragraphenweise. Nicht zu kurz gekommen ist dabei dankenswerterweise die fundierte Kommentierung, die für den praktischen Umgang mit der Materie ausgelegt ist.
Es sollte mittlerweile ein Bestandteil jeder großen, gut sortierten, juristischen Bibliothek sein. Vor allem interessant ist es für die zuständigen vollziehenden Behörden. [...] Ebenfalls detailliert erklärt sind die praxisrelevanten drei Arten von ohne Ermittlungsverfahren erlassenen Bescheiden (Strafverfügungen, Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen) sowie das Einspruchsverfahren.
[...] Das Autorenteam setzt sich in personell veränderter Form aus Richtern und Universitätsprofessoren zusammen. Insgesamt ist es gelungen, den Kommentar praxisgerecht für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Anwälte aufzubereiten. Die Berücksichtigung der aktuellen Judikatur und Literatur sind weitere Elemente, die den vorliegenden Kommentar zum VStG zu einem überaus wertvollen Bestandteil machen. Das Werk wird durch ein Abkürzungsverzeichnis, ein Verzeichnis der Autorinnen und Autoren, ein Stichwortverzeichnis sowie ein Literaturverzeichnis abgerundet. [...] Um die gegenständliche dritte Auflage des VStG-Kommentars zu würdigen, müssten eigentlich lediglich die lobenden Rezensionen der Erst- und Zweitauflage nochmals abgedruckt werden. Das 1.140 Seiten umfassende Werk kann mit anderen einschlägigen Standardwerken inhaltlich jedenfalls Schritt halten, da der Großkommentar alle Bedürfnisse der Praxis erfüllt.
06.02.2024 - AnwBl 12/2023, S. 732; Wolfgang Kropf

... BEEINDRUCKEND IN SEINER DICHTE UND GLEICHZEITIG KOMPAKTHEIT.

In der bereits 3. Auflage erscheint der Kommentar zum Verwaltungsstrafgesetz (VStG), herausgegeben von Raschauer/Wessely und wiederum beeindruckend in seiner Dichte und gleichzeitig Kompaktheit. Die insgesamt gerade einmal 70 Paragraphen des VStG werden auf über 1.100 Seiten ausführlich behandelt und dogmatisch durchdrungen, indem etwa bei jeder Bestimmung auch die vorhandenen Gesetzesmaterialien dazu wiedergegeben werden, was bei anderen Kommentaren oftmals ebenso wünschenswert wäre.
Die eigentliche Kommentierung ist dann jeweils übersichtlich gegliedert und erlaubt dadurch das schnelle Vorstoßen zur interessierenden Frage, was andererseits auch durch ein umfangreiches Sachverzeichnis am Ende ermöglicht wird. Beide Aspekte machen das Werk ausgesprochen nutzerfreundlich und praxistauglich und lassen aber die impliziten verfassungsrechtlichen, vor allem grundrechtlichen, Fragen nicht außer Acht.
Der eigene, dem eigentlichen Kommentar vorangestellte Abschnitt "Grundrechte im Verwaltungsstrafrecht" ist allgemein lesenswert und für sich genommen viel mehr als nur eine Einführung. Aus alledem folgt eine klare Empfehlung, zumal auch die Autoren sämtlich ausgewiesene Experten in der Materie sind.
06.02.2024 - JSt Heft 5/2023, S. 475f; Lisa Schmollmüller

... WIRD JURIST:INNEN IN DER PRAXIS UND DER WISSEN- SCHAFT WEITERHIN ALS ZENTRALES NACHSCHLAGEWERK DIENEN.

[...] Die Einblicke in wenige der vielen Kommentarbeiträge zeigen, dass die Herausgeber gemeinsam mit den Autor:innen das Standardwerk zum Verwaltungsstrafrecht umfassend überarbeitet haben; neue Rspr wurde eingearbeitet und der Meinungsstand aktualisiert. Damit wird dieser Kommentar Jurist:innen in der Praxis und der Wissenschaft weiterhin als zentrales Nachschlagewerk dienen, das aufgrund der Übersichtlichkeit, der umfassenden Bearbeitung aller VStG-Normen und der Vielzahl von Nachweisen in den juristischen Bibliotheken unverzichtbar ist. Mit diesem Kommentar wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer Durchdringung der Dogmatik des Verwaltungsstrafrechts gesetzt, die in diesem Rechtsbereich noch an vielen Stellen bemerkenswerte Lücken aufweist. Nicht nur die Analyse der Grundrechte im Verwaltungsstrafrecht, sondern auch die vertiefte Auseinandersetzung mit einzelnen Bestimmungen des VStG tragen diese wertvolle Rolle des Kommentars im Schrifttum.
12.07.2016 - ÖZK 2/2016, Eduard Paulus

...EIN UNVERZICHTBARER KOMMENTAR...

Das vorliegende Werk ist somit für Wissenschaft und Praxis ein unverzichtbarer Kommentar, der zu den einzelnen Normen des VStG und des (gesamten!) VwGVG die jeweils benötigte Information schnell und kompakt liefert!
14.07.2016 - Österreichisches Anwaltsblatt/ Rainer Wolfbauer

...EINE POSITIVE ÜBERRASCHUNG UND BELOHNUNG FüR DEN ERWERBER...

Um die gegenständliche zweite Auflage des VStG-Kommentars zu würdigen, müssten eigentlich lediglich die hymnischen Rezensionen der Erstauflage nochmals abgedruckt werden. Zwecks Vermeidens von Wiederholungen sei nur noch hinzugefügt, dass das gegenständliche Werk mit anderen einschlägigen Standardwerken inhaltlich mehr als nur Schritt halten kann, jedenfalls aber hinsichtlich des Preis-Leistungs-Verhältnisses (€198.- für 1600 Seiten) die Nase vorne hat.
19.08.2016 - Librate/ Balazs Esztegar

...EIN NIVEAUVOLLES UND ZUR TäGLICHEN ARBEIT UNERLäSSLICHES WERK...

Insgesamt ist der VStG Kommentar eine absolut lohnende Investition, die praktisch keine Wünsche, jedenfalls aber kaum Frage offen lässt.
 
 
www.librate.com/buch/1746/VStG---Verwaltungsstrafgesetz-Kommentar
03.03.2017 - ÖJZ 04/2017, Martin Attlmayr

... SEHR GUT GELUNGEN.

[...] Ein eigener Registerband enthält nunmehr ein sehr ausführliches, für das schnelle Auffinden von Bestimmungen und Kommentarstellen notwendiges Sachverzeichnis.
Damit erfüllt der Großkommentar alle Bedürfnisse der Praxis. [...] Besonders wertvoll erscheint die nunmehrige Einbeziehung des VwGVG in das Werk. Diese Kommentierung gehört zu den besten bislang erschienenen, weil sie nicht bei der WIedergabe der Materialien stehen bleibt, sondern eigenständige Lösungen vor dem Hintergrund der bislang ergangenen Rechtsprechung und der Literatur bietet. Zusammenfassend ist die zweite Aufl [...] sehr gut gelungen. Der Großkommentar ist auf dem besten Wege zu einem Standardwerk jeder gut sortierten juristischen Bibliothek zu werden.
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