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Ne bis in idem
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18.01.2022 - NLMR Heft 6/2021, S. 581 f; Maximilian Christall

... ZEIGT GROßE EXPERTISE DURCH VIELE LöSUNGSVORSCHLäGE ...

[...] Dem Autor gelingt es, das vorliegende Problem, das schon im römischen Recht bekannt war, übersichtlich darzustellen. Er zeigt seine große Expertise vor allem durch viele Lösungsvorschläge und eine abschließende aufschlussreich formulierte Zusammenfassung in Thesen.
08.02.2024 - JSt Heft 3/2022, S.294f; Lisa Schmollmüller

VON BESONDEREM INTERESSE IST DIE DARLEGUNG UND KRITISCHE WüRDIGUNG DER RSPR DES EGMR ZUR WIEDERAUFNAHME

Der Monografie liegt die Dissertation von Lukas Harta zugrunde, die 2020 an der Universität Wien approbiert wurde. Die zentrale Fragestellung der Arbeit ist nicht neu, aber deswegen nicht weniger spannend: Ein Täter kann etwa durch eine Äußerung mehrere Personen beleidigen. Erhebt nun eine dieser Personen Privatanklage, und wird das Strafverfahren rechtskräftig beendet, fragt sich, ob diese Entscheidung einer späteren Privatanklage durch ein anderes Opfer und somit einer weiteren Strafverfolgung entgegensteht. Dieses Problem beschränkt sich freilich nicht auf den Beleidigungstatbestand und kann sich auch durch das Zusammentreffen von Offizial- und Privatanklagedelikten ergeben. Während in der Rspr Entscheidungen zu diesen Konkurrenzfällen zu finden sind, wich das Schrifttum der Thematisierung dieser Fälle bisher überwiegend aus. Harta stellt sich der Herausforderung, die Konsequenzen einer Mehrzahl von Anklägern für den Schutzumfang des „Ne bis in idem“-Grundsatzes zu beleuchten.
Die Arbeit gliedert sich in eine Einführung in das Thema, eine Auseinandersetzung mit dem Zusammentreffen von Verfolgungszuständigkeiten in Kapitel 2 und eine Thematisierung der Wiederaufnahme zulasten des Beschuldigten im Lichte der EMRK. Den Abschluss der Arbeit bildet eine didaktisch wertvolle Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesenform.
[...] Von besonderem Interesse ist die Darlegung und kritische Würdigung der Rspr des EGMR zur Wiederaufnahme zulasten des Beschuldigten wegen Verfahrensmängel (S 178–202). Die wiederaufnahmefreundliche Grundhaltung des EGMR ist schwer mit dem Grundsatz der Rechtssicherheit vereinbar. Der Autor widmet sich in diesem Zuge auch einer Thematik, die in der Literatur noch kaum thematisiert wurde: Der EGMR prüft die Zulässigkeit der Wiederaufnahme nicht beständig an den Kriterien des Art 4 Abs 2 7. ZPMRK, sondern fallweise an den Grundsätzen des fairen Verfahrens gem Art 6 EMRK (S 205–221). Diese Rspr-Praxis des EGMR wird kritisch analysiert (S 222–227). [...]
Dem Autor gelingt es, dem*der Leser*in ein verfahrensrechtliches Grundlagenproblem in strukturierter Weise näher zu bringen. Dafür analysiert er zum einen die aktuelle Rechtsordnung und macht dadurch die Regelungsdefizite für den*die Leser*in sichtbar. [...]
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