HomeKontaktBücher Suche
Warenkorb
Jan Sramek Verlag KG
Buchprogramm
Open Access
Datenschutzrecht
Schöne Bücher für Jedermann
Arbeits- und Sozialrecht
Europarecht
Handels- und Wirtschaftsrecht
Intern. Recht und Rechtsvergleichung
Insolvenzrecht
Medizinrecht
Rechtsgeschichte
Rechtsphilosophie, -theorie, -ethik
Sportrecht
Staats- und Verfassungsrecht
Steuer- und Außenwirtschaftsrecht
Straf- und Strafprozessrecht
Verwaltungsrecht
Völkerrecht
Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Schriftenreihen
Open Access
Zeitschriften
Für Buchhändler
Für Autoren
Für Rezensenten
Der Verlag
Kontakt
DetailinfoRezensionenAutoren
Die Ehre Verstorbener und ihr Schutz
29,90
Preis inkl. MwSt. jedoch exklusive Versandkosten und Zölle.
In den Warenkorb
Helmut Koziol

DIE EHRE VERSTORBENER UND IHR SCHUTZ

Publikationsdatum: 13.08.2024
Buchumfang: XII, 108 Seiten
Einband: Broschiert
Format: 13,5 x 20 cm
ISBN: 978-3-7097-0374-8
Eine nähere Beschäftigung mit dem Thema des Schutzes der Ehre Verstorbener wird nicht nur durch aktuelle Diskussionen und Vorgänge (Umbenennung von Straßen, Schiefstellung von Denkmälern, Aberkennung von Ehrungen) nahegelegt, sondern vor allem durch die tiefgründigen dogmatischen Probleme, die es aufwirft: Es geht um die Fragen, ob ein Schutz von Persönlichkeitsrechten in Betracht kommt, obwohl der Inhaber dieser höchstpersönlichen Rechte verstorben ist; ob ein sachgerechter postmortaler Schutz dadurch erreicht werden kann, dass den nahen Angehörigen des Verstorbenen Abwehrrechte eingeräumt werden; und schließlich, ob die Menschenwürde und das Lebensbild einer Person auch nach deren Tod als schutzwürdige und schutzfähige Persönlichkeitsgüter angesehen werden können, obwohl sie keinem Rechtssubjekt mehr zugeordnet sind. Erörterungsbedürftig ist überdies, ob den hinterbliebenen Angehörigen ein zu schützendes Persönlichkeitsrecht am Andenken an den Verstorbenen zuzusprechen ist.
 
Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass der im Jahr 2020 in das ABGB eingefügte § 17a keine befriedigende Lösung der Probleme vorsieht und die Bestimmung wohl als verfassungswidrig anzusehen wäre, wenn sie nicht ganz anders verstanden wird, als vom Gesetzgeber gemeint.
DatenschutzRechtliche HinweiseJan Sramek Verlag AGBImpressumCopyright Jan Sramek Verlag