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10.09.2019 - JBl 7/2019, Raimund Mandl |
KURZWEILIGE DARSTELLUNG |
Neben einer kurzweiligen Darstellung des geradezu unübersichtlichen Meinungsstandes, bei der auch so mancher Widerspruch aufgezeigt wird, zeichnet den Autor aus, dass er zur Problemlösung immer wieder auf das allgemeine Verjährungsrecht des ABGB zurückgreift. |
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