|
|
RECHTSZUWEISUNG, GüTERZUORDNUNG UND DEREN
Mit der Zuweisung von subjektiven Rechten an Sachen im weiten Sinn (Gütern) räumt die Rechtsordnung den einzelnen Rechtssubjekten Freiräume ein: Es steht ihnen zu, »mit der Substanz und den Nutzungen einer...
|
|
|
NACHHALTIG IN DIE ZUKUNFT: DAS öFFENTLICHE RECHT IM ZEICHEN
Tagung der Österreichischen Assistentinnen und Assistenten Öffentliches Recht, Band 13, Innsbruck 2023
|
|