Berücksichtigt wurde auch E. Flaigs ›Mehrheitsentscheidung‹, die einen bisher wenig beachteten Aspekt in die (Rechts)Geschichte einbringt.
Zudem erschien mir ein stärkeres Betonen der rechtlichen Entwicklung lohnend, weil das Recht – obwohl für die griechisch-kulturelle Entwicklung wichtig – meist übergangen wird. – Dadurch gelangen neue Fragen und Antworten in (Antike)Rechtsgeschichte, Alte Geschichte, Alt-Orientalistik, (Rechts)Soziologie, (Rechts) Philosophie und Politikwissenschaft.
Die Darstellung reicht über den thematischen Zusammenhang hinaus und berührt – als Konsequenz des Einbeziehens der Evolutionsbiologie, die sich immer mehr als wissenschaftliche Fundierungsdisziplin erweist – grundlegende Fragen von Geschichte, Recht und Philosophie. – Bezüge zur Gegenwart werden hergestellt.
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