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19.09.2023 - Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflichten bei Wegen und Bäumen nehmen die österreichischen Nationalparks eine Sonderstellung ein: Gemäß ihren gesetzlichen Grundlagen dienen diese einerseits der Erhaltung möglichst unberührter Landschaften, andererseits aber auch der naturkundlichen Bildung und Erholung, also touristischen Zwecken. Die Erreichung beider Ziele lässt sich freilich nur verwirklichen, wenn bei der Konkretisierung der Verkehrssicherungspflichten der besonderen Stellung der Nationalparks Rechnung getragen wird.
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