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NEWS: GESCHLECHTSBEZOGENE FöRDERBESTIMMUNGEN

10.06.2025 - Art 7 Abs 2 Satz 1 B-VG verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau voranzutreiben.
Diesem Auftrag folgend haben Bund und Länder verschiedene Regulative der Förderung gestaltet – in Form gesetzlicher Vorschriften, rechtsverbindlicher (Frauen-)Förderpläne und unterschiedlicher Förderprogramme. Die Studie skizziert das Panorama dieser Bestimmungen im Lichte der unionsrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben, ausgerichtet an zwei Perspektiven: Zum einen gilt das Interesse den vielfältigen rechtlichen Profilierungen der Fördermaßnahmen sowie deren Stimmigkeit als Rechtsfiguren und im Regelungskontext. Zum anderen wird in den Blick genommen, welche Auffassungen von Geschlechtergleichheit die Gesetzgeber vertreten und mit welchem Engagement sie das Ziel verfolgen, die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter zu erreichen.
 
https://www.jan-sramek-verlag.at/Buchdetails.427.0.html?&buchID=533&cHash=62583db7a0
 
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