Aus dem Vorwort:
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Die Existenz von Sprache ist notwendige Bedingung für die Existenz von Recht und juristisches Arbeiten heißt heute mehr denn je sprachliches Arbeiten: bei der Auslegung von Rechtsnormen, beim Verfassen von Urteilen, beim Plädoyer im Strafprozess, um nur Beispiele zu nennen. [...] Die an dieser Veranstaltung Mitwirkenden haben sich dem Konnex zwischen dem Recht und der Sprache in vielfältiger Weise gewidmet, sowohl in den Referaten unserer Kolleginnen und Kollegen zu den Themen " Language, Law and Power: A Constructivist Perspective on International Law " (Gabriel M. Lentner ), " Automated Analysis of Case Law through Natural Language Processing and AI " (Clara Rauchegger), " Die Rechtsnorm als Wille und sprachlicher Ausdruck · Überlegungen zur Konstitution des Forschungsgegenstands der Rechtsdogmatik " ( Florian Werni ), " Der Analogieschluss und sein Verhältnis zum ortspolizeilichen Verordnungsrecht der Gemeinden " (Mathias Eller), "Die "Sprache " der Diskriminierung" (Matthias Zußner), " Muttersprachliche Gesundheitsversorgung in Südtirol zwischen Verfassungsrecht, Sachzwängen und Unionsrecht " (Matthias Haller ), " Der Zugang zu Informationen im Asylverfahren · Sprache und Exklusion / Inklusion" (Helene Grill) und "Deutschkurse für Flüchtlinge " ( Sandra Saywald-Wedl) samt anschließender Diskussion als auch in der hochkarätig besetzten und von der Journalistin Frau Mag. Romy Seidl moderierten Podiumsdiskussion zur Frage der " Verständlichkeit des Rechts als Voraussetzung für den Zugang zum Recht". |