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Der Gabentausch
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12.03.2024 - notabene, Ausgabe 186; Philipp Dobler

... DAS VORLIEGENDE WERK LEISTET ... EINEN WERTVOLLEN BEITRAG ZUR FRAGE DER ENTSTEHUNG UND TYPISIERUNG VON RECHTSGESCHäFTEN.

Heinz Barta, dessen intensive Beschäftigung mit dem griechischen Rechtsdenken bis ins Jahr 2000 zurückreicht, ist in den letzten Jahren durch maßgebliche Publikationen in diesem Bereich hervorgetreten. [...]
Nunmehr überrascht er das interessierte Publikum durch sein [...] Werk, in welchem er den titelgebenden "Gabentausch" bei den Trobriandern Melanesiens als Ausgangspunkt seiner weitergehenden Überlegungen heranzieht. Dabei dienen insbesondere die klassischen ethnologischen Studien von Malinowski ("Argonauten des westlichen Pazifik") und Mauss ("Die Gabe") als zentrale Bezugspunkte. Barta geht jedoch über einen rein ethnologischen bzw. soziologischen Ansatz hinaus und nimmt im Hinblick auf seine Fragestellungen und das Textverständnis (auch) eine dezidiert juristische Perspektive ein. Unter Rückgriff auf das umfangreiche Material, welches sich insbesondere bei Malinowski findet, entwirft er das Modell einer "neuen Epochentrennung im Bereich des Normativen", indem er eine vorrechtliche "Ära der Gegenseitigkeit" von jener des "Rechts" absondert. Eingebettet in diesen kontextuellen Rahmen leistet das vorliegende Werk — unter Einschluss der von Franz Gschnitzer bereits 1935 dargestellten Kategorie der entgeltfreien bzw. -fremden Rechtsgeschäfte — darüber hinaus einen wertvollen Beitrag zur Frage der Entstehung und Typisierung von Rechtsgeschäften.
Aufbauend auf den Überlegungen zu "Gegenseitigkeit" und "Gabentausch" identifiziert Heinz Barta in Abkehr zu den bislang gängigen Lehrmeinungen den (zunächst entgeltfremden und erwiderungsbedürftigen) Tausch als älteste Geschäftsform und Ausgangspunkt für die weitere Vertragsentwicklung.
Es bleibt zu hoffen, dass die künftige Auseinandersetzung mit den vorgelegten Ergebnissen dazu beiträgt, bestehende Lücken in Bezug auf die Normentwicklung im Allgemeinen und die Genealogie der Rechtgeschäfte im Speziellen zu schließen und allfällige Irrtümer zu korrigieren.
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