Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine der zentralen umwelt-
politischen Herausforderungen unserer Zeit. Aus kompetenzrechtlicher Sicht handelt es sich bei der Bekämpfung des Klimawandels um eine Querschnittsmaterie. Vielfältige Maßnahmen sind denkbar, die verschiedenen Kompetenzmaterien zuzuordnen sind. Die vorliegende Arbeit untersucht ausgewählte Kompetenzen, insbesondere solche des Bundes, ob sie für ausgewählte Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels herangezogen werden können.
IM ZENTRUM STEHEN
die Luftreinhaltungs- und die Immissionsgrenzwertekompetenz gem Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG
die Bedarfskompetenz für Emissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe gem Art 11 Abs 5 B-VG
die Kompetenz für die »Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie« gem Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG
die für den Straßenverkehr maßgeblichen Kompetenzbestimmungen
das »Bergwesen« gem Art 10 Abs 1 Z 10 B-VG iZm RL 2009/31/EG über die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid.
Von über die gegenständliche Thematik hinausgehender Bedeutung sind die Kapitel zu den methodischen Fragen bei der Auslegung von Kompetenzrecht und Verhältnis »herkömmlicher« Interpretationsmethoden zum Versteinerungsprinzip sowie über die Feststellung der Kompetenzlage durch den Verfassungsgerichtshof.