| | arbeitet die historische Entwicklung der von Deutschland nach Österreich transplantierten Normen auf;
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| | vergleicht sie mit den Vorschriften anderer europäischer Rechtsordnungen;
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| | analysiert systematische und teleologische Zusammenhänge im modernen Gesellschafts- und Verjährungsrecht;
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| | komplettiert die unvollständigen Verjährungsanordnungen;
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| | verdichtet die auf vergleichender, verhaltensökonomischer und dogmatischer Ebene gewonnenen Einsichten zu einem schlüssigen System;
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| | bedenkt nicht nur den Regelfall, sondern auch Ausnahmekonstellationen wie vorsätzliche Verschleierungen oder Interessenkonflikte; und
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| | formuliert rechtspolitische Empfehlungen, die sowohl das allgemeine als auch das gesellschaftsrechtliche Verjährungssystem zu verbessern suchen. |