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06.03.2014 - ÖJZ/ Wolfgang Luschin |
...MIT SICHERHEIT ... ZITIERT WERDEN WIRD. |
Zusammenfassend sei zur Bedeutung der vorliegenden "Stellungsnahme" festgehalten, dass diese nicht nur angesichts der Brisanz des behandelten Themas jedenfalls in den nächsten Jahren mit Sicherheit in jeglicher schadenersatzrechtlicher Literatur zitiert werden wird. |
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