ÖSTERREICHISCHE GESELLSCHAFT FüR GESETZGEBUNGSLEHRE
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Gemäß § 2 der Satzungen ist die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre ein wissenschaftlicher Verein zur Behandlung theoretischer und praktischer Fragen der Gesetzgebung.
Die Gesellschaft ist nicht auf Gewinn gerichtet und übt ihre Tätigkeit gemeinnützig aus.
Sie will die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Gesetzgebung ohne Beschränkung auf eine bestimmte wissenschaftliche Disziplin fördern.
Besonderes Gewicht soll auf die praxisunterstützende Funktion der Wissenschaft gelegt werden.
Die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre soll einen Meinungsaustausch auf allen Gebieten des Rechtes unter den Juristen aller Berufsrichtungen herbeiführen und für die Fortbildung des Bundes- und Landesrechtes in Österreich wirken.
Insbesondere soll die Gesellschaft auf eine Verbesserung der Gesetzgebungstechnik und auf die Erarbeitung methodischer Grundlagen für die Gesetzgebung hinarbeiten. |
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